Rechtsanwalt Dirk Linack

(Schwer-)Behindertenrecht          

Das (Schwer-) Behindertenrecht dient zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen, die Menschen als Folge ihrer Behinderungen im Alltag und im Beruf erfahren. Benachteiligungsausgleich erfolgt sowohl durch Teilhabe als auch durch Rehabilitation.
Probleme im Rahmen der Teilhabe ergeben sich zum einen bei der Feststellung des Grades der (Schwer-)Behinderung zum anderen bei den sogenannten Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind die im Schwerbehindertenausweis festgehaltenen
Merkzeichen (G/B/aG/RF/H/Bl/GL/VB/EB).
Darüber hinaus sind wichtige Teile der Nachteilsausgleiche im Bereich des Arbeitsrechts zu finden:
Verstärkter arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Befreiung von Mehrarbeit, besondere Hilfe bei der Erlangung und Bewahrung eines Arbeitsplatzes.
Bei der Krankenversicherung ergibt sich eine Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung, sowie die Befreiung von der Zuzahlung bei chronisch Kranken ab einem Grad der Behinderung von 60.
Weitere Vorteile gibt es im Rentenrecht, im Wohngeldrecht, im Steuerrecht...

Als auf dem Gebiet des (Schwer-) Behindertenrecht tätiger Anwalt unterstütze ich Sie in Solingen und Umgebung bei Problemen mit der Anerkennung eines Grades der Behinderung, der Durchsetzung von Merkzeichen und Problemen im Rahmen des Arbeitsrechts.

Sollte Ihnen ein Besuch meiner Kanzlei in Solingen-Ohligs nicht möglich sein, komme ich zu Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.



Aktuelles


BSG: Jobcenter muss Heizkostennachzahlung übernehmen, wenn die Wohnung bei Entstehung der Heizkosten angemessen war
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 6.4.2011, B 4 AS 12/10 R Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslose...
geschrieben: 01.04.2012, 14:00

Bundessozialgericht: ARGE muss volle Kosten der privaten Krankenversicherung tragen
Bundessozialgericht Entscheidung vom 18.01.2010, Az.: Bundessozialgericht - B 4 AS 108/10 R - Die...
geschrieben: 18.01.2011, 15:39

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.09.2010,- L 19 AS 1405/10 B ER: Die privaten Krankenversicherungskosten können nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.07.2010 we...
geschrieben: 05.12.2010, 18:59