ALG I
Arbeitsförderungsrecht (SGB III):Beim Arbeitsförderungsrecht (ALG I) geht es zum einen um die Zahlung von Leistungen an Arbeitnehmer in Form von Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld. Zum anderen geht es um Leistungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit: Beratung und Vermittlung im Bezug auf einen Arbeitsplatz, der Förderung von Berufsausbildung und Weiterbildung, Leistungen an Arbeitgeber zur Einstellung neuer Arbeitnehmer sowie Existenzgründungszuschüssen, um eine selbständige Tätigkeit des Arbeitssuchenden zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit Arbeitsförderungsrecht stellen sich häufig folgende Fragen:
- Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Ist die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes richtig?
- Ist die berechnete Dauer richtig- darf die Arbeitsagentur die Auszahlungsdauer wegen einer Sperrzeit kürzen?
- Habe ich einen Anspruch darauf eine bestimmte Fortbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt gezahlt zu bekommen?
- Muss ich das Jobangebot der Bundesagentur für Arbeit annehmen?
Ob Bewilligungs-, Aufhebung-, Erstattungs- oder Sanktionsbescheid gerne überprüfe ich die Ihnen übersandten Schriftstücke und berate Sie im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Dabei unterstütze ich Sie in Solingen und Umgebung sowohl bei der Klärung offener Fragen und nicht entschiedener Anträge gegenüber der Agentur für Arbeit, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Widerspruchsverfahren. Soweit erforderlich, nehme ich Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht wahr.
Aktuelles
BSG: Jobcenter muss Heizkostennachzahlung übernehmen, wenn die Wohnung bei Entstehung der Heizkosten angemessen war
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 6.4.2011, B 4 AS 12/10 R Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslose...
geschrieben: 01.04.2012, 14:00
Bundessozialgericht: ARGE muss volle Kosten der privaten Krankenversicherung tragen
Bundessozialgericht Entscheidung vom 18.01.2010, Az.: Bundessozialgericht - B 4 AS 108/10 R - Die...
geschrieben: 18.01.2011, 15:39
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.09.2010,- L 19 AS 1405/10 B ER: Die privaten Krankenversicherungskosten können nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.07.2010 we...
geschrieben: 05.12.2010, 18:59