Rechtsanwalt Dirk Linack

Impressum          

Verantwortlicher:
Rechtsanwalt
Dirk Linack
Kirchplatz 6
42651 Solingen
Tel.: 0212 – 2216897
Fax: 0212 – 200987

Email : linack (at) kanzlei-linack.de
Homepage: www.kanzlei-linack.de
Steuernummer: 129/5076/2458

Zuständige Zulassungs-/ Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 49 50 2-0
Telefax: 0211 / 49 50 2-28
Berufsbezeichnungen:
Rechtsanwalt, verliehen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung
Berufsordnung der Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Angaben auf dieser Webseite erfolgen zur allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Ich überprüfe und aktualisiere die auf der Internetseite bereitgestellten Informationen stets mit größter Sorgfalt. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen kann ich dennoch keine Haftung übernehmen.
Weiter kann eine Haftung auch nicht für angebotene Verweise und Weiterleitungen übernommen werden. Ich bin hierfür nicht verantwortlich und mache mir diese auch nicht zu eigen.
Ein Mandat kommt nicht durch die Nutzung dieser Webseite, ein Fax, einen Telefonanruf oder eine Email zustande, es sei denn hierüber ist im Einzelfall eine Vereinbarung getroffen worden, die von mir schriftlich bestätigt wurde.


Aktuelles


Bundessozialgericht: ARGE muss volle Kosten der privaten Krankenversicherung tragen
Bundessozialgericht Entscheidung vom 18.01.2010, Az.: Bundessozialgericht - B 4 AS 108/10 R - Die...
geschrieben: 18.01.2011, 15:39

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.09.2010,- L 19 AS 1405/10 B ER: Die privaten Krankenversicherungskosten können nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.07.2010 we...
geschrieben: 05.12.2010, 18:59

Urteile des SG Chemnitz vom 22.7.2010 – S 36 AS 2360/10 – und vom 4.8.2010 – S 3 AS 6295/09: Abzug der Versicherungspauschale auch bei Minderjährigen vom Kindergeld, wenn für diese eine private Unfalversicherung besteht
Grundsätzlich wird Kindergeld auf das Sozialgeld, das minderjährige Kinder von Langzeitarbeits-losen...
geschrieben: 05.12.2010, 18:56