Rechtsanwalt Dirk Linack

Krankenversicherungsrecht          

Die gesetzliche Krankenversicherung hilft den Menschen, die wegen ihrer Erkrankungen Hilfe bedürfen. Hilfe wird in Form von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, der Finanzierung von therapeutischen oder medikamentösen Maßnahmen oder der Zahlung des Krankengeldes geleistet.

Im Rahmen des Krankengeldes kann es sein, dass der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bescheinigt, während dies vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung verneint wird. Probleme beim Umfang des Krankengeld-Bezuges können häufig dort entstehen, wo mehrere Erkrankungen zusammentreffen. Hier kann es zu Fehlern kommen, wenn die Krankenversicherungen die verschiedenen Krankheiten unberechtigter Weise zusammenrechnen.

Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln können dort Probleme bereiten, wo diese wegen Neuartigkeit der Behandlung oder anderer Bedenken der Krankenversicherung nicht gewährt werden.
Auch das Beitragsrecht bietet Konfliktpotential. Beitragspflichtig sind versicherungspflichtige Beschäftigte, Rentner und Studenten als größte Gruppen der Pflichtversicherung. Streitigkeiten treten bei der Befreiung von der Lelstungspflicht als auch bei der Höhe der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge auf.

Als im Krankenversicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in Solingen und Umgebung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung. Weiter helfe ich Ihnen auch bei der Abwehr von Ansprüchen der Krankenversicherung. Ob Beratung im Rahmen der Beantragung, Hilfestellung bei der Beantwortung von behördlichen Schreiben oder der Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren ich helfe Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Probleme.

Sollte Ihnen ein Besuch meiner Kanzlei in Solingen-Ohligs nicht möglich sein, komme ich zu Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.


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