Mietrecht
Mietrecht:Wann kann ich kündigen?
Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren?
Kann ich von meinem Mieter die Renovierung der Wohnung verlangen?
Kann ich meinem Vertragspartner den Mietvertrag kündigen?
Was mache ich, wenn mein Mieter keine Miete mehr zahlt?
Habe ich Erstattungsansprüche gegen meinen Vermieter, weil ich auf eigene Kosten die Wohnung umgebaut habe? Muss ich die Veränderungen zurückbauen?
Wie gestalte ich als gewerblicher Mieter meinen Mietvertrag am sinnvollsten, damit er für mich nicht ein wirtschaftliches Risiko darstellt?
Ist meine Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung in Ordnung?
Diese Fragen und viele weitere Fragen lassen sich bereits im Rahmen einer Erstberatung klären.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Ansprüche aus einem Mietvertrag gegen Ihren Vertragspartner haben, überprüfen wir dies gerne und beraten Sie, wie Sie am schnellsten Ihre Ansprüche effizient durchsetzen können und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Um Fallstricke in der mietvertraglichen Gestaltung aus dem Wege zu gehen, überprüfen wir vor Vertragsunterzeichnung Ihren Mietvertrag auf unwirksame Regelungen hin und machen Ihnen Vorschläge, wie Sie Ihre Interessen durch entsprechende vertragliche Ausgestaltung besser durchsetzen können oder entwerfen Ihnen einen auf Ihre Interessenlage hin zugeschnittenen Mietvertrag.
Wichtig ist hierbei, dass sich das Mietrecht in die folgenden zwei Bereiche gliedert:
Gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht
Viele Rechtsvorschriften des Mietrechts sind sowohl auf beide Bereiche anzuwenden.
In einigen Bereichen gibt es jedoch weit reichende Unterschiede, die nicht jedem Mieter und Vermieter bekannt sind. So kann beispielsweise ein Vermieter von gewerblich genutztem Wohnraum nach entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung bestimmte Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die im Wohnraummietrecht nicht umlegbar sind. Die gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen ist im Wohnraummietrecht völlig anders ausgestaltet als im gewerblichen Mietrecht. Auch die vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Regelung ist in unterschiedlichem Maße möglich. Im momentan brisanten und von einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen geprägten Bereich der Schönheitsreparatur- und Endrenovierungsklauseln in Mietverträgen ist eine Angleichung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wohnraummiete zu der zum gewerblich genutzten Mietobjekt zu beobachten.
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