Rechtsanwalt Dirk Linack

Pflegeversicherungsrecht          

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet den Menschen Hilfe, die wegen der Schwere Ihrer Erkrankungen und/oder sonstiger Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind sich selbst im Alltag allein zu versorgen. Hilfe wird in Form von Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder kombinierten Leistungen gewährt. Weitere Hilfen sind die Versorgung mit Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Ausgangspunkt für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsrecht ist die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen. Diese ist in Pflegestufen unterteilt und bemisst sich nach dem Umfang der notwendigen Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen.

Probleme entstehen häufig bei der Bewertung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dies hängt davon ab, wie viel alltägliche Hilfe der Betroffene benötigt, insoweit liegt ein Problem in der Einstufung in einer der drei Pflegestufen. Diese erfolgt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegebedarf ist desto mehr Pflegeleistungen übernimmt die Pflegekasse. Da Pflegebedürftigkeit und die Einordnung in eine der drei Pflegestufen von der Pflegekasse selbst festgestellt werden, kommt es an dieser Stelle häufig zu Auseinandersetzungen.

Als im Pflegeversicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in solingen und Umgebung bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und bei der Anerkennung der angemessenen Pflegestufe gegenüber der Pflegekasse. Ob Beratung im Rahmen der Beantragung, Hilfestellung bei der Beantwortung von behördlichen Schreiben oder der Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren ich helfe Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Probleme.

Sollte Ihnen ein Besuch meiner Kanzlei in Solingen-Ohligs nicht möglich sein, komme ich zu Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.


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