Umgangsrecht
UmgangsrechtDer Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind nach der Trennung nicht mehr dauerhaft wohnt, hat Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem gemeinsamen Kind.
Dieser muss das Kind bei dem betreuenden Elternteil abholen und es wieder dorthin zurückbringen. Die Kosten für den Umgang hat der jeweilige Elternteil allein zu tragen, auch wenn er dem anderen Elternteil Kindesunterhalt zahlt.
Der betreuende Elternteil muss seinerseits das Kind pünktlich bereithalten und diesem notwendige Utensilien (Kleidung etc.) mitgeben.
Zwischenzeitlich ist auch ein regelmäßiges Umgangsrecht der Großeltern gesetzlich geregelt und kann von den Großeltern separat gefordert und gerichtlich durchgesetzt werden.
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