Unfallversicherungsrecht
UnfallversicherungsrechtDie gesetzliche Unfallversicherung dient zum einen dem Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zum anderen der Gewährung von Sozialleistung falls es zu einem Versicherungsfall kommt.
Beim Eintritt eines Versicherungsfalls kommen folgende Leistungen in Betracht:
eine umfassende Heilbehandlung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung)
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene
Problematisch kann hierbei sein, ob überhaupt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, ob der Betroffene zu dem Kreis der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen gehört oder ob es einen Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis gibt.
Soweit eine Antwort auf die oben genannten Fragen negativ ausfällt, besteht kein Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher ist eine korrekte Beurteilung der Situation von großer (auch wirtschaftlicher) Bedeutung für die Betroffenen. Daher ist die Beratung und Vertretung durch einen auf dem Bereich des Unfallversicherungsrechts tätigen Anwalts notwendig, um Ihnen Ihre Rechte zu sichern.
Aktuelles
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