Unterhalt
UnterhaltMit Trennung und Scheidung eng verbunden ist die Frage, wie es nach der Trennung und Scheidung finanziell weitergeht. Durch die Trennung endet auch die bisherige finanzielle Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Eheleute. Dem finanziell schwächeren Ehepartner wird daher vom Gesetz ein Unterhaltsanspruch gewährt.
Es wird hier zwischen zwei zeitlichen Phasen unterschieden, die die Unterhaltsansprüche der (ehemaligen) Ehegatten betreffen:
Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und
Ehegattenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.
Unterhalt steht nicht nur den Getrenntlebenden und Geschiedenen zu, sondern auch Verwandten zu. Der häufigste Fall ist der des Kindesunterhaltes. Hier muss der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt für das Kind zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Auch hier kommt es wieder auf die Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an.
Ein weiterer Fall ist der des Elternunterhaltes, wenn das Sozialamt für ungedeckte Pflegeleistungen der Eltern in Vorleistung tritt und im Anschluss versucht, die Kinder hierfür in Anspruch zu nehmen.
Bei Rechtsstreitigkeiten über gesetzliche oder vertragliche Unterhaltspflichten sollten Sie sich beraten lassen, um ihre Forderungen in richtiger Höhe geltend zu machen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Aktuelles
Sozialgericht Aachen: Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
Sozialgericht Aachen: Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit Die Vorstuf...
geschrieben: 21.05.2012, 14:44
LSG NRW: Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege Esse...
geschrieben: 21.05.2012, 14:43
BSG: Guthaben darf nur dann mit Wohnkosten verrechnet werden wenn es zwischen Vermieter und Mieter besteht
Die Revision des Beklagten war erfolgreich. Der Bescheid des Beklagten, mit dem er die dem Kläger fü...
geschrieben: 20.05.2012, 20:06