Rechtsanwalt Dirk Linack

Versorgungsausgleich          

Versorgungsausgleich

Ein Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs ist vor einer Eheschließung für den Fall der Eheschließung sowie während der Ehezeit möglich, muss jedoch notariell abgeschlossen werden.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist jedoch nicht in jedem Fall möglich, sondern ist nur unter gewissen Billigkeitskriterien möglich, weiter muss dieser mindestens ein Jahr vor einem Ehescheidungsantrag vereinbart werden. Ansonsten findet die Durchführung des Versorgungsausgleiches von Gesetzes wegen statt.
Seit September 2009 ist der Versorgungsausgleich jedoch gesetzlich neu geregelt und bietet mehr Möglichkeiten für Regelungen zwischen den Ehegatten. Damit diese einer familienrichterlichen Prüfung standhalten empfiehlt sich eine vorhergehende familienrechtliche Beratung.
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